Erst wenig Anträge gestellt

Formular für Ausnahmegenehmigung für Fahrverbote in Stuttgart ist online

Bis zum 11.12.2018 wurden erst 1.300 Anträge für Ausnahmegenehmigungen für Privatpersonen und Gewerbetreibende vom Diesel-Fahrverbot in Stuttgart gestellt. Kein Wunder, denn die Hürden für eine Erteilung sind hoch.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug entspricht der Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette)
  • Es steht für den Fahrtzweck kein alternatives Fahrzeug zur Verfügung
  • Das Fahrzeug, für das die Ausnahmegenehmigung in Anspruch genommen wird, wurde vor dem 01.01.2019 auf den Halter zugelassen

Für Privatpersonen gilt:

Grund der Fahrt

  • Fahrten mit Wohnmobilen zu Urlaubszwecken
  • Notwendige regelmäßige Arztbesuche, z. B. Dialysepatienten u. ä., die nicht auf den öffentlichen Personennahverkehr ausweichen können
  • Fahrten von Schichtdienstleistenden, die nicht auf den öffentlichen Personennahverkehr ausweichen können
  • Private Härtefälle

Für Gewerbetreibende gilt:

Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen, insbesondere Fahrten

  • zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen
  • zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden
  • für soziale und pflegerische Hilfsdienste
  • Einsatz-, Hilfs- und Versorgungsfahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs

Fahrten von folgenden Fahrzeugen bzw. Fahrten für folgende Zwecke:

  • Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungskosten und geringen Fahrleistungen, wie z. B. – Kräne und ähnliche Fahrzeuge (soweit nicht als Arbeitsmaschinen zugelassen), – Schwerlasttransporter – Zugmaschinen von Schaustellern und – als Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeuge mit festen Auf-/ Einbauten (Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihres speziellen Einsatzzweckes technische Besonderheiten aufweisen wie z. B. Messwagen, Mediensonderfahrzeuge)

Fahrten zu und von bestimmten Einrichtungen

  • Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen, wie z. B. Werkverkehr, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen

Außerdem

  • gewerblicher Härtefälle

Anträge können unter diesem Link gestellt werden