Der nächste Schock für Diesel-Fahrer
Brüssel hält Fahrverbote auch für Euro 6 Diesel für zulässig
Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs können ab 2020 auch Fahrer eines brandneuen Euro 6 Diesels mit einem Fahrverbot aus deutschen und europäischen Innenstädten ausgeschlossen werden. Begründet wurde das Urteil mit Messungenauigkeiten bei dem neuen, ab 1. September 2019 vorgeschriebenen RDE-Verfahren (RDE=Real Driving Emissions) und dem momentan zulässigen Laborprüfverfahren. Für eine Übergangszeit erlaubte die EU-Kommission höhere Stickstoffdioxidwerte als die im Regelwerk ab 2021 festgesetzten 80 Milligramm je Kilometer.
Autofahrer fragen sich zu Recht, wo die Rechtssicherheit bleibt und fühlen sich von der Politik, den Autoherstellern und Brüssel übel über den Tisch gezogen. Treffen könnte es bald auch Benziner. Allein die Deutsche Umwelthilfe freut sich über dieses Urteil, gibt es doch weiteres Futter für Klagen. Der ADAC sieht im Moment keine gravierenden Auswirkungen für heutige und künftige Besitzer von Euro 6 Diesel. Mit dem Urteil werde nur das Gesetzgebungsverfahren beanstandet, der Europäische Gesetzgeber hat nun 12 Monate Zeit Anpassungen vorzunehmen. Worauf kann man sich beim Autokauf überhaupt noch verlassen?