Kein Fahrverbot in Frankfurt zum 1. Februar 2019
Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Eilantrag
Mit einem Eilantrag vor dem Hessischen Verwaltungsgericht wollte die Deutsche Umwelthilfe die Einführung des Fahrverbots in Frankfurt am Main für Euro 4 Diesel zum 1. Februar erzwingen. Zurzeit läuft jedoch noch ein Berufungsverfahren des Landes Hessen gegen das Fahrverbot wegen „berechtigter Zweifel an dessen Richtigkeit“.
Interessant ist die Begründung des Gerichts zur Zulässigkeit der Berufung: „Weder das Immissionsschutzgesetz noch die zugrunde liegende EU-Richtlinie verpflichteten das Land, Schadstoffe zu minimieren“. Somit führe eine Überschreitung von Schadstoff-Grenzwerten in der Luft nicht automatisch zur Verhängung von Fahrverboten. Es gehe vielmehr um die Einhaltung eines durchschnittlichen Stickstoffdioxid-Grenzwertes, wobei Fahrverbote nur als letztes Mittel in Betracht kämen.
Dessen ungeachtet läuft die Klagemaschine Deutsche Umwelthilfe weiter. Neben 34 bereits eingereichten Klagen hat sie weitere 22 Städte im Visier. Außerdem liebäugelt sie mit einer Klage zur Einführung des Tempolimits auf Autobahnen (120 km/h) und Landstraßen (80 km/h).