Sammelklagetermin verpasst?

Die Kanzlei Mingers & Kreuzer sieht Ansprüche aus dem Dieselskandal gegen VW noch nicht als verjährt an

Bis zum 31.12.2018 hatten sich ca. 300.000 Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen VW-Diesel der Sammelklage gegen den Volkswagen-Konzern angeschlossen. Zum Ende des vergangenen Jahres, so schien es bisher, endete die Verjährungsfrist. Hintergrund ist der Zeitraum von drei Jahren, in dem, nach Bekanntwerden des Betrugs, eine Klage eingereicht werden muss. Bekannt wurde der Einbau illegaler Abschalteinrichtungen im September 2015. Zum Ende des drei späteren Kalenderjahres wären, nach Ansicht von VW, die Ansprüche verjährt. Nach Ansicht von Markus Mingers, von der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Jülich, ist der Zeitpunkt, an dem der Abgasskandal in der Presse publik wurde, jedoch nicht der Tag, der für Geschädigte relevant ist. Maßgeblich sei vielmehr der Tag, an dem der Halter in einem Brief der Kraftfahrtbundesamtes explizit informiert wurde, dass sein Fahrzeug betroffen ist. Diese Schreiben erreichten die Besitzer manipulierter Diesel jedoch erst 2016, teilweise auch erst 2017. Somit würden eine Verjährung erst zum 31.12.2019, bzw. zum 31.12.2020 eintreten.