Bundesverkehrsministerium legt Vorgaben für Diesel-Nachrüstung älterer PKW Fest
Nachrüstung: Einbau von SCR-Katalysatoren 2019
Lang hat es gedauert, worauf die Besitzer älterer Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 und 5 gewartet haben. Das Bundesverkehrsministerium hat kurz vor dem Jahreswechsel 2018/19 die technischen Vorgaben für die Hardware-Nachrüstung zum Einbau von SCR-Katalysatoren festgelegt. Diese sollen im Bundesanzeiger Anfang Januar 2019 veröffentlicht werden. Damit ist der Weg frei für die Genehmigung der Einbausätze seitens des Kraftfahrbundesamtes. Voraussetzung ist, dass die Hersteller der Katalysatoren diese Vorgaben erfüllen. Unter anderem muss gewährleistet sein, dass die Fahrzeuge einen Grenzwert bei den Stickoxidemissionen von 270 Milligramm pro gefahrenem Kilometer nicht überschreiten, bei Temperaturen bis zu minus sieben Grad Celsius arbeiten, der Kraftstoffverbrauch nach erfolgreichen Einbau um nicht mehr als 6% steigt und dass die Funktionsfähigkeit der Nachrüstsysteme über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren oder 100.000 km gesichert ist. Ist dies der Fall, bleiben diese Fahrzeuge von Fahrverboten verschont. Die ersten Genehmigungen werden für die zweite Jahreshälfte 2019 erwartet.
Die Autoindustrie steht diesem Vorhaben skeptisch gegenüber und ist bemüht, Zweifel an der Diesel-Hardware-Nachrüstung zu säen. Sie warnt vor Folgeschäden und einem höheren Treibstoffverbrauch. Die Hersteller favorisieren den Neukauf von Fahrzeugen (Bundesverkehrsminister Scheuer spricht gerne von Flottenerneuerung) und hat dafür Umtauschprämien ausgelobt, die meist nicht höher ausfallen, als die ehemaligen Hausrabatte. Für viele Dieselbesitzer ist ein Neukauf finanziell gar nicht möglich und so ist die Nachrüstung der einzige Weg, motorisiert zu bleiben. Allerdings scheinen VW-Diesel-Fahrer mal wieder die Dummen zu sein. Volkswagen blockiert die Nachrüstfirmen.