Bundesrat macht Druck auf die Bundesregierung
Kommen jetzt die Nachrüstlösungen zur Vermeidung von Fahrverboten?
Der Bundesrat hat am 14.12.2018 in einer Empfehlung die Bundesregierung dazu aufgefordert, Diesel Nachrüstungen flächendeckend und nicht nur in besonders belasteten Gebieten unverzüglich zu regeln. Dies trifft auch auf die Umtauschprämien zu. In dem nun vorgelegten Gesetzentwurf wurde festgeschrieben, dass diese Maßnahmen auf alle Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 4 und 5 anzuwenden ist, wenn sie im Alltag weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Diese sollen von Fahrverboten verschont werden. Euro 6 Diesel sollen demnach komplett von Fahrverboten ausgenommen werden.
Städten soll es ermöglicht werden auf Fahrverbote zu verzichten, wenn die Stickstoffdioxidbelastung 50 Mikrogramm nicht überschreitet. Hierbei geht der Bundesrat davon aus, dass bereits getroffene Maßnahmen wie die Elektrifizierung des Verkehrs, Nachrüstung des ÖPNV, die Hardwarenutzung von Kommunal- und Lieferfahrzeugen sowie Softwareupdates ausreichen, den europarechtlich vorgegebenen Wert von 40 Mikrogramm zu erreichen.
Mit der Weiterleitung ihrer Stellungnahme an die Bundesregierung bleibt abzuwarten, wie diese darauf reagiert und wie die weiteren Beratungen im Bundestag verlaufen.