Dieselskandal – Musterfeststellungsklage gegen Autohersteller

Schadensersatzklagen nur noch bis 31.12.2018 möglich

Die Frist läuft ab. Sind Sie Besitzer eines der betroffenen Autos, dann haben Sie nur noch bis Ende 2018 die Möglichkeit eine Schadensersatzklage gegen den Hersteller oder den Händler Ihres PKW anzustrengen. Laut einer Statistik des ADAC vom September 2018 wurde bisher in zwei von drei Fällen zugunsten der Käufer entschieden. Allerdings sind die meisten Urteile noch nicht rechtskräftig. Ab dem 1. November 2018 können sich Verbraucher einer Musterfeststellungsklage gegen die betroffenen Autohersteller anschließen. Auch wenn dies noch nicht zu einer Einzelfallentscheidung führt, so hat eine Musterfeststellungsklage zumindest eine starke Signalwirkung. Ihre Ansprüche müssen Sie später in einer Einzelklage durchsetzen. Wichtig: Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung tragen bei der Musterfeststellungsklage kein Kostenrisiko. Mit der Registrierung in ein Klageregister wird zudem die Verjährung der Ansprüche gehemmt.

Wer kann sich dem Klageregister anschließen?

Mit Ausnahme von Leasingnehmern oder Eigentümer geschenkter Fahrzeuge können sich Käufer der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren (Typ EA 189, Hubraum 1.2, 1.6 und 2.0 Liter) der Klage anschließen, die von einer illegalen Abschalteinrichtung betroffen sind. Dies muss durch einen Rückruf seitens des Kraftfahrbundesamtes festgestellt worden sein. Die Beschränkung der Klage auf den VW-Konzern ist mit der drohenden Verjährung der Ansprüche begründet.